Der Wechsel von der NFRD zur CSRD bringt neue Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Erfahre in diesem Artikel, welche Unternehmen betroffen sind, welche Änderungen wichtig sind und wie sich Unternehmen optimal vorbereiten können.
Von der NFRD zur CSRD: Was Unternehmen über die neue Nachhaltigkeitsrichtlinie wissen müssen
Der Übergang von der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen bedeutenden Wandel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb der Europäischen Union. Diese neue Richtlinie zielt darauf ab, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Vergleichbarkeit in der Berichterstattung zu verbessern. Sie betrifft Unternehmen aus verschiedensten Branchen und erfordert eine Anpassung der bisherigen Nachhaltigkeitsstrategien. In diesem Artikel erfährst du die wichtigsten Unterschiede zwischen NFRD und CSRD und erhältst konkrete Handlungsempfehlungen für dein Unternehmen.
Warum der Übergang von NFRD zu CSRD?
Die NFRD wurde 2014 eingeführt und verpflichtete große, öffentlich relevante Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG). Die CSRD erweitert diesen Geltungsbereich erheblich:
- Erweiterter Geltungsbereich: Die CSRD gilt für alle großen Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an regulierten Märkten notiert sind. Die NFRD beschränkte sich auf Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden.
- Standardisierte Berichtsformate: Die CSRD schreibt EU-einheitliche Nachhaltigkeitsberichtstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) vor, während die NFRD flexible Berichtsoptionen zuließ.
- Verpflichtende externe Prüfung: Nachhaltigkeitsinformationen müssen nun von unabhängigen Dritten geprüft werden, was unter der NFRD nicht vorgeschrieben war.
Diese neuen Vorgaben machen die Berichterstattung anspruchsvoller, erhöhen jedoch die Vergleichbarkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsinformationen.
Wesentliche Neuerungen der CSRD
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt weitreichende Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich und erweitert die Berichtspflichten gegenüber der vorherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erheblich. Unternehmen müssen künftig nicht nur ausführlicher über Nachhaltigkeitsaspekte berichten, sondern ihre Berichterstattung stärker an einheitliche Standards anpassen. Zudem betrifft die CSRD deutlich mehr Unternehmen als ihr Vorgänger.
Erweiterter Geltungsbereich und neue Berichtspflichten
Die CSRD betrifft nicht mehr nur große, öffentlich relevante Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden, sondern alle großen Unternehmen in der EU, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeitende
- Einen Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. Euro
- Eine Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro
Zusätzlich müssen kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 2027 für das Geschäftsjahr 2026 berichten. Ebenso sind Nicht-EU-Unternehmen betroffen, wenn sie in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben.
Strukturierte und standardisierte Berichterstattung
Eine der zentralen Neuerungen der CSRD ist die Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese sollen ab 2024 in nationales Recht umgesetzt werden und gewährleisten:
- Einheitliche und vergleichbare Berichte in der gesamten EU
- Standardisierte Erfassung von ESG-Kennzahlen
- Vereinheitlichung mit internationalen Berichtspflichten wie der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und den Sustainability Accounting Standards Board (SASB)
Neue inhaltliche Anforderungen: Mehr Transparenz und Prüfungspflicht
Unternehmen müssen detaillierter und strukturierter über ihre Nachhaltigkeitsstrategien berichten. Die wichtigsten Anforderungen umfassen:
- Detaillierte Angaben zu Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen für das Unternehmen
- Strategien und Ziele zur Steuerung der Nachhaltigkeitsauswirkungen, einschließlich konkreter Reduktionsziele
- Umfassende Berichterstattung über ESG-Faktoren, insbesondere klimabezogene Informationen und deren Auswirkungen auf die Finanzlage des Unternehmens
- Externe Prüfungspflicht: Erstmals müssen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte durch unabhängige Prüfer verifizieren lassen, um Genauigkeit und Zuverlässigkeit sicherzustellen
Ein besonders wichtiger Bestandteil der CSRD ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen müssen sowohl aus finanzieller Sicht (wie Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen beeinflussen) als auch aus Impact-Sicht (welche Auswirkungen das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat) berichten.
CSRD vs. NFRD: Die entscheidenden Unterschiede
Die wichtigsten Unterschiede zwischen der bisherigen NFRD und der neuen CSRD lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Geltungsbereich:
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- NFRD: Galt nur für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden.
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- CSRD: Gilt für alle großen Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU, betrifft somit etwa 50.000 Unternehmen in der EU statt zuvor 11.700.
2. Standardisierte Berichtspflichten:
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- NFRD: Unternehmen konnten verschiedene Berichtsmethoden nutzen.
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- CSRD: Verpflichtende Nutzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
3. Verpflichtende externe Prüfung:
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- NFRD: Keine Prüfungspflicht.
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- CSRD: Externe Prüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer erforderlich.
4. Berichtsformat und digitale Anforderungen:
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- CSRD schreibt eine digitale, maschinenlesbare Berichterstattung vor, die in das European Single Access Point (ESAP) integriert wird.
Diese neuen Vorgaben erhöhen die Vergleichbarkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsinformationen erheblich.
Wer muss aktuell berichten?
Die CSRD betrifft eine deutlich größere Anzahl an Unternehmen als die NFRD. Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, müssen berichten:
- Börsennotierte KMU, die nicht als Kleinstunternehmen gelten, haben eine Übergangsfrist bis 2028.
- Banken und Versicherungen, unabhängig von ihrer Größe, unterliegen ebenfalls den neuen Berichtspflichten.
- Nicht-EU-Unternehmen, die eine wesentliche Marktpräsenz in der EU haben, müssen spezifische Nachhaltigkeitsberichte über ihre EU-Aktivitäten erstellen.
Ausführliche Informationen bezüglich der aktuellen Berichtsstandards und -anforderungen findest Du in diesem Blogartikel.
Wie können Unternehmen sich vorbereiten?
Die Umsetzung der CSRD erfordert eine durchdachte Strategie und enge Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen. Unternehmen sollten folgende Maßnahmen ergreifen:
- Lückenanalyse durchführen: Bestehende Berichte mit den neuen Anforderungen vergleichen und fehlende Informationen identifizieren. Eine Gap-Analyse hilft, blinde Flecken frühzeitig zu erkennen und die Weichen für eine optimierte Berichterstattung zu stellen.
- Datenmanagement verbessern: Nachhaltigkeitsdaten müssen konsistent, strukturiert und digital verwaltbar sein. Die Einführung einer zentralisierten ESG-Datenbank und automatisierter Analyseprozesse kann den Reporting-Prozess erheblich erleichtern.
- Interne Prozesse anpassen: Nachhaltigkeits- und Finanzabteilungen müssen enger verzahnt werden, um eine kohärente und effiziente Berichterstattung sicherzustellen. Ein dedizierter CSR- oder ESG-Manager kann als Schnittstelle zwischen den verschiedenen Abteilungen agieren und sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsstrategien effektiv umgesetzt werden.
- Mitarbeitende schulen: Die neuen Berichtspflichten erfordern Know-how und gezielte Schulungen für relevante Teams. Workshops und Weiterbildungen helfen, das Bewusstsein für ESG-Themen zu schärfen und sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die Anforderungen verstehen.
- Externe Prüfung einbinden: Unternehmen sollten frühzeitig mit Wirtschaftsprüfern oder spezialisierten ESG-Prüfstellen zusammenarbeiten, um eine rechtskonforme und qualitativ hochwertige Berichterstattung sicherzustellen. Eine frühzeitige externe Prüfung kann spätere Korrekturen und Mehraufwände reduzieren.
- Technologische Unterstützung nutzen: Automatisierte Reporting-Tools, künstliche Intelligenz und ESG-Softwarelösungen helfen, Daten effizient zu sammeln, zu analysieren und in standardisierte Berichtsformate zu übertragen.
Beispiele für erfolgreiche Umstellungen in Unternehmen
Einige Unternehmen haben bereits Maßnahmen ergriffen, um den neuen Anforderungen der CSRD gerecht zu werden:
- Siemens: Das Unternehmen verfolgt ehrgeizige Nachhaltigkeitsziele, darunter CO₂-Neutralität bis 2030. Durch die CSRD wurden die internen Reporting-Prozesse überarbeitet, um detailliertere ESG-Daten bereitzustellen. Siemens hat zudem verstärkt auf die externe Prüfung und die digitale Berichterstattung gesetzt.
- Philips: Der Konzern hat seine Berichterstattung ausgeweitet und erzielt bereits 70% seines Umsatzes mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen. Die CSRD hat Philips dazu veranlasst, seine ESG-Datenanalyse zu verfeinern und eine engere Verzahnung zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten sicherzustellen.
- Allianz: Die Versicherungsgruppe integriert Nachhaltigkeitskriterien konsequent in ihre Anlagestrategien und nutzt KI-gestützte Modelle zur Risikobewertung. Die CSRD hat Allianz dazu bewegt, ihre internen ESG-Datenbanken weiter auszubauen und externe Prüfverfahren zu intensivieren.
Bereit für den nächsten Schritt?
Die CSRD stellt einige Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen für eine bessere Transparenz, höhere Glaubwürdigkeit und stärkere ESG-Positionierung. Unternehmen, die sich frühzeitig anpassen, können nicht nur Compliance sicherstellen, sondern auch nachhaltige Wettbewerbsvorteile erzielen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Prozesse zu optimieren und die Nachhaltigkeitsberichterstattung strategisch zu verankern. Eine fundierte ESG-Strategie ist nicht nur entscheidend für Compliance, sondern auch für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Wir können Dir helfen, die passenden Fachkräfte im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement, CSR und ESG schnell zu finden. Ob Nachhaltigkeitsbeauftragte, ESG-Manager oder im HR – mit unserem fundierten Netzwerk und unserer langjährigen Expertise in der Personalberatung unterstützen wir Dich bei der Besetzung entscheidender Fach- und Führungspositionen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Ab wann gilt die CSRD für Unternehmen? Die ersten Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 berichten, mit einer schrittweisen Ausweitung auf weitere Unternehmen bis 2028.
2. Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der CSRD? Unternehmen, die den Anforderungen nicht nachkommen, können mit hohen Bußgeldern belegt werden. Die genauen Sanktionen hängen von der jeweiligen nationalen Umsetzung ab.
3. Welche Rolle spielen Nachhaltigkeitsmanager in der Umsetzung der CSRD? Nachhaltigkeitsmanager sind essenziell für die Umsetzung der neuen Berichtsanforderungen. Sie koordinieren die Datenerhebung, steuern die Strategieentwicklung und stellen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher.
Lass uns gemeinsam die Zukunft nachhaltig gestalten!